Segelfliegen, fliegen wie die VögelVon allen Flugsportarten kommt der Segelflug dem Flug eines Vogels am nächsten. Dieses Gefühl bestätigt sich spätestens beim gemeinsamen Kreisen mit einem Bussard im Aufwind. Genauso wie der Raubvogel versucht auch der Segelflieger dabei an Höhe zu gewinnen, wobei dieser neidvoll eingestehen muss, nicht für solche Herausforderungen geschaffen zu sein. Trotzdem bleibt das Erfahren der Natur ein unvergessliches Erlebnis!
Definition SegelflugBeim Flug ohne Motor muss Energie von Aussen bezogen werden. Dies
geschieht beim Start vorwiegend durch den Schlepp, wobei ein Motorflugzeug
das Segelflugzeug an einem Seil in die Höhe zieht. Es gibt jedoch auch
den so genannten Windenstart, bei dem das Segelflugzeug durch ein Windenfahrzeug
gestartet wird. Segelfliegen ist ein Sport und obwohl man sich oftmals alleine an Bord befindet, ist es zu 100% eine Teamsportart. Es beginnt mit dem Zusammensetzen oder dem Bereitstellen des Flugzeugmaterials, geht weiter mit der Flugzeugabfertigung und der Starthilfe. Ohne die „Fliegerkumpane“ wäre dieser Sport nicht ausführbar. Absolut zentral ist dabei, dass Segelfliegen oft noch in Vereinssache ist und ehrenamtlich erfolgt; also auch die Schulung durch die Flugausbilder sowie die ganze Administration. Der Segelflieger kommt also nicht einfach nach Lust und Laune auf den Flugplatz und verschwindet wieder wenn es ihm passt. Nein, man ist sich gegenseitig zur Unterstützung verpflichtet. Erwerb einer LizenzDie Ausbildung zum Segelflugpiloten kann bereits mit 15 Jahren angetreten
werden, wobei man einen Lernausweis beantragen muss. Für diejenigen, die
sich nicht schon von Beginn weg sicher sind, ob sie diesen Sport erlernen möchten,
gibt es die Möglichkeit 20 Schnupperflüge ohne Lizenz zu absolvieren, welche
dann aber vollumfänglich angerechnet werden können. Die theoretische Ausbildung setzt sich aus den folgenden sieben Fächern zusammen:
Diese Fächer beschränken sich in ihrem Inhalt vor allem auf die Relevanz für den Segelflug. Der Erwerb des Segelflugausweises erfordert demnach das Bestehen der praktischen wie auch
theoretischen Prüfung. Das Mindestalter für den Erwerb der Lizenz ist bei 16 Jahren
angesetzt. Erneuerung der LizenzFür die Erneuerung der Lizenz Für die Erneuerung sind in den letzten 24 Monaten wenigstens 12 Flugstunden und 12 Landungen auf Segelflugzeugen oder Motorseglern nachzuweisen, wovon wenigstens 6 Flugstunden und 6 Landungen in den letzten 12 Monaten. Motorflugleistungen können bis zur Hälfte an die vorgeschriebenen Flugleistungen angerechnet werden. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen über das Erlangen des Segelflugausweises und über die Ausbildung können auf der Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt [BAZL] gefunden werden.
WeiterbildungsmöglichkeitenEs bestehen folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten:
Weitere Informationen unter www.segelfliegen.ch |
|
| zum Anfang | Stand 21.10.2009 © 2009 AFG |
