Restricted PPL - Günstiger EinstiegVielen angehenden Privatpiloten ist eine Ausbildung zum international anerkannten Privatpiloten mit JAR-Lizenz (Joint Aviation Requirements) zu aufwändig. Um nach internationalen Standards anerkannt zu werden, müssen in der Ausbildung mindestens 45 Stunden geflogen und die Radiotelefonie erlernt werden. Deshalb lässt das Bundesamt für Zivilluftfahrt eine eingeschränkte Lizenz, die so genannte Restricted Private Pilot Licence (RPPL), zu. Dies ermöglicht einen erleichterten Einstieg in die Fliegerei und stellt eine kostengünstigere Variante als die JAR-Lizenz dar, speziell wenn mit Flugzeugen der Ecolight-Klasse geflogen wird.
DefinitionDer Halter einer RPPL ist berechtigt, nationale Flüge mit einmotorigen Kolbenflugzeugen innerhalb der Luftraumklassen E und G durchzuführen (also überall dort, wo ein ständiger Kontakt mit der Flugsicherung nicht zwingend ist). Mit dieser Lizenz dürfen folglich keine "kontrollierten" Flugplätze wie z.B. Zürich, Genf, Bern oder Grenchen angeflogen werden. AusbildungDamit der angehende RPPL-Halter seine Ausbildung antreten kann, muss er mindestens 17 Jahre alt sein und eine
medizinische Flugberechtigung, erteilt von einem Vertrauensarzt des BAZL, besitzen.
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| zum Anfang | Stand 21.09.2009 © 2009 AFG |
