Privat Piloten Lizenz

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Privat Piloten Lizenz

Die Private Pilot License (PPL-A), bzw. die JAR-Lizenz (PPL Lizenz, die in allen zum JAR-Abkommen gehörenden Ländern gültig ist und einer einheitlichen Ausbildung unterliegt) ist die Grundlage eines jeden Piloten, der motorgetriebene Flugzeuge führen möchte. Diese Lizenz gestattet es, "einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu 2 Tonnen Gewicht" zu führen, und zwar nach Sichtflugregeln (sog. VFR-Regeln).

Definition

Diese Definition bedarf einer genaueren Erklärung. Zum einen erscheint die Umschreibung der Flugzeuge recht klobig. Einfach formuliert, umfasst diese kleine einmotorige Flugzeuge wie z.B. die bekannte Cessna 172 oder die Piper PA-28. Diese beiden Flugzeuge sind auch jene, welche gewöhnlich als "Cessna" und "Piper" bezeichnet werden, auch wenn es viele verschiedene Typen dieser Hersteller gibt.

Piper Archer II

Die Beschränkung des Piloten auf Sichtflugregeln andererseits bedeutet einen genau definierten Spielraum von Bedingungen, die gegeben sein müssen, damit der PPL-Pilot fliegen darf. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Wetterbedingungen, die stets eine Navigation und Flugzeugführung nach Sicht gestatten müssen. Zusätzlich bestehen bestimmte Bestimmungen für die Benutzung der Lufträume und weitere einzelne Regelungen.

Ausbildung

Die Ausbildung zum Erlangen der PPL-A-Lizenz ist eine grundlegende fliegerische Ausbildung, die genau auf die Anforderungen ausgelegt ist, die für die oben beschriebene Flugzeugführung benötigt werden. Sie umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Als Grundbedingungen für das Erlangen der Lizenz werden vom Gesetzgeber das erreichen des Mindesalters von 17 Jahren (bei der praktischen Prüfung) und das Bestehen der fliegerärztlichen Untersuchung (die dann regelmässig wiederholt werden muss) vorausgesetzt.

Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung beginnt einige Zeit vor der praktischen und beinhaltet zahlreiche Themen, die von den Grundlagen der Fliegerei an sich über die Technik, Flugplanung, Wetterkunde, Navigation und Flugfunk und viele weitere Themen bis zum Verhalten in besonderen Fällen, einem besonders beliebten Thema, reicht. Während der theoretischen Ausbildung (oder vorher) muss auch eine Flugfunkprüfung abgelegt werden, deren Bestehen den Flugschüler zum Durchführen des Flugfunks berechtigt. Es gibt im deutschsprachigen Raum 3 Lizenzen, die zur Durchführung des Sprechfunks in deutscher oder englischer Sprache bzw. im Instrumentenflug (immer englische Sprache) berechtigen. Hierauf kommen wir in anderen Themenbereichen zurück.

Die theoretische Fächer im Detail:

  • Luftfahrtrecht
  • Allgemeine Luftfahrtkenntnisse
  • Flugleistungen und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebsverfahren
  • Grundlagen des Fluges
  • Radiotelefonie

Praktische Ausbildung
Noch während der theoretischen Ausbildung beginnt der Flugschüler mit den praktischen Flugstunden. Zunächst mit dem Fluglehrer zusammen werden verschiedene Stufen gemeistert, beginnend mit dem Fliegen an sich, dann über das Starten und Landen bis hin zu Notlandeübungen und dem Kennenlernen besonderer Flugzustände. Einen Großteil der Flugzeit verbringt der Flugschüler dabei in sog. Platzrunden. Das heißt, er fliegt immer wieder die Piste eines Flugplatzes an, führt einen "Touch-and-Go" durch und kehrt nach einer etwa rechteckigen Flugbahn um den Flugplatz zu einem weiteren Anflug zurück.

Schließlich erfolgt der erste Alleinflug. Meist geschieht dies ohne langfristige Vorankündigung - der Fluglehrer steigt einfach bei einer kurzen Zwischenlandung aus und lässt den Flugschüler einige Runden allein drehen. Dies ist vermutlich der spannendste Augenblick in der Karriere eines jeden Fliegers, aber auch der befreiendste.

Schließlich wird die PPL-A-Ausbildung mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abgeschlossen - der Flugschüler ist nun lizenzierter Privatpilot. Auf dieser Grundlage kann er weitere Berechtigungen und Lizenzen erlangen. Zudem muss er regelmäßig eine Mindestzahl an Flugstunden nachweisen und Checkflüge durchführen, um die Lizenz zu erhalten. In erster Linie gilt es nun jedoch, Flugerfahrung zu sammeln und die neu gewonnene Freiheit zu genießen…

Zeitaufwand und Kosten

Die Gesamtdauer und die Kosten der PPL-Ausbildung hängen stark vom Standort und von der Einsatzbereitschaft des Flugschülers ab. In den USA werden Intensivkurse angeboten, die in wenigen Wochen zur PPL-Lizenz führen, während die Standard-Ausbildung in einer europäischen Flugschule oder in einem Verein eher mehrere Monate umfassen wird.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Dem Inhaber einer Privat Piloten Lizenz stehen verschiedenste Weiterbildungsmöglichkeiten offen:

  • Umschulung auf andere Flugzeugtypen
  • Heckradflugzeug
  • Complex-Airplane: Flugzeuge mit Verstellpropeller und/oder Einziehfahrwerk
  • Mulitengine
  • Nachtflug
  • Imstrumentenflug
  • Kunstflug
  • Berufspiloten Lizenz

Die genauen gesetzlichen Bestimmungen über das Erlangen eines Ausweises und über die Ausbildung können auf der Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt [BAZL] gefunden werden.

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zum Anfang Stand 21.10.2009 © 2009 AFG