Instrumentenflug, bzw. BlindflugNach der Grundausbildung zum PPL-A-Piloten ist die Ausbildung zum IFR-Piloten die wohl größte Herausforderung, die einen Privatpiloten erwartet (sofern er nicht Berufspilot werden will). DefinitionIFR bedeutet "Instrument Flight Rules" und bezeichnet das Fliegen nach Instrumenten, beziehungsweise das Fliegen ohne Sichtkontakt zum Boden und bei (fast) allen Wetterbedingungen. Wie man sich vorstellen kann, sind für eine solche Flugdurchführung besonders anspruchsvolle Kenntnisse und Fähigkeiten vonnöten, weswegen die Ausbildung auch eine sehr umfangreiche ist. AusbildungAufbauend auf einer längeren Flugerfahrung und vielleicht auch schon einigen
zusätzlichen Berechtigungen, muss der IFR-Schüler die fliegerischen Grundlagen
nicht mehr erlernen. Die IFR-Ausbildung konzentriert sich daher auf für diesen Bereich
besonders wichtige Themen, wie z.B. die Navigation mit Hilfe von Funkfeuern und zahlreichen
weiteren technischen Hilfsmitteln, die Organisation der Luftstraßen und Lufträume, den
Umgang mit der professionellen Fliegerei, usw.
Zusätzlich zu diesen vielfältigen Herausforderungen muss auch eine weitere Flugfunkprüfung (AZF) gemeistert werden, die den Sprechfunk der professionellen Fliegerei, der immer in Englisch durchgeführt wird, zum Inhalt hat. Die IFR-Ausbildung findet dabei wiederum theoretisch und praktisch statt. Der praktische Teil umfasst dabei auch das Fliegen mit einer bestimmten Brille, die nur die Sicht auf die Instrumente gestattet und somit das Fliegen in Wolken simuliert - in dieser Situation wird vom Schüler allerhöchste Konzentration abverlangt. Werden die abschließenden 3 Prüfungen (Theorie, Simulator und "echt") bestanden,
so ist es dem Piloten nun gestattet, 1 Jahr lang nach Instrumentenflugregeln zu fliegen. Dann folgen
jährliche Checkflüge mit einem Prüfer, der nach erfolgreichem Flug die IFR-Berechtigung
um 12 Monate verlängert. Der Spielraum eines Piloten ist damit um ein vielfaches erweitert und
gestattet Flüge in großen Höhen, bei schlechtem Wetter und auf internationalen Luftstraßen.
Gerade für Piloten, die das Flugzeug auch beruflich nutzen wollen, bedeutet dies eine große
Erleichterung. Die genauen gesetzlichen Bestimmungen über das Erlangen eines Ausweises und über die Ausbildung können auf der Webseite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt [BAZL] gefunden werden. |
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| zum Anfang | Stand 21.10.2009 © 2009 AFG |
